Fahrschulwechsel
Unzufriedenheit oder Wohnortswechsel?
Rechtliche Grundlage
Sie müssen die Ausbildung nicht bei der Fahrschule fortsetzen, bei der Sie einen Ausbildungsauftrag oder Ausbildungsvertrag unterschrieben haben. Auf der Rückseite Ihres Ausbildungsvertrages sollten die "Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Fahrschule" ausgedruckt sein. Unter "Kündigung des Vertrages" sind die Bedingungen für eine Kündigung des Ausbildungsvertrages ausgedruckt. Die Fahrschule kann nur dann den Vertrag kündigen, wenn hierfür besondere Gründe vorliegen. Der Fahrschüler kann jederzeit ohne besondere Gründe den Ausbildungsvertrag kündigen und die Fahrschule wechseln. Wenn Sie umziehen und Ihren Wohnsitz wechseln, ist oft auch ein Wechsel der Fahrschule nötig. Ihr neuer Fahrlehrer kann in solchen Fällen die Übersendung Ihrer Führerscheinakte an die zuständige Prüfstelle des neuen Wohnortes veranlassen.
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Noch Fragen?