Führerschein mit 17
Alkoholverbot für Fahranfänger

Gesetzentwurf sieht absolutes Alkoholverbot für Führerscheinneulinge vor

Höhere Strafen für Drängler und Abstandmuffel, Helmpflicht für Quads und nicht zuletzt die so genannte "Winterreifenpflicht": In letzter Zeit sind zahlreiche neue Regelungen im Verkehrsrecht beschlossen worden, die zu mehr Sicherheit auf unseren Straßen führen sollen.

Am 1. August 2008 wartet nun bereits die nächste Vorschrift auf Motorrad-, Brummi- oder Autofahrer. Betroffen sind aber dieses Mal ausschließlich Fahranfänger. Für die ist dann Schluss mit dem Bierchen nach dem Sport oder beim Essen - zumindest, wenn sie danach noch mit dem Kraftfahrzeug unterwegs sind.

Hustensäfte bleiben straffrei

Das Bundeskabinett hat am 14. Februar 2007 ein absolutes Alkoholverbot für Fahranfänger beschlossen. Nach dem vorliegenden Gesetzentwurf dürfen diese beim Steuern eines Kraftfahrzeugs weder Alkohol zu sich nehmen noch die Fahrt in berauschtem Zustand antreten.

Das Alkoholverbot gilt in der zweijährigen Probezeit für alle Fahranfänger unabhängig vom eigentlichen Lebensalter. Bei Alkoholkontrollen wird es allerdings voraussichtlich eine Toleranzschwelle von 0,1 bis 0,2 Promille geben. Einerseits um messtechnische Probleme zu vermeiden, andererseits um Fahranfängern eine straffreie Einnahme von alkoholhaltigen Medikamenten wie Hustensäften zu ermöglichen.

Wer jedoch - ohne das weitere Beweisanzeichen wie z.B. Anzeichen von Fahrunsicherheit oder die Verwicklung in einen Unfall hinzukommen - bei einem Atemalkoholtest oder bei einer Blutprobe mit höheren Werten erwischt wird, muss mit drastischen Sanktionen rechnen. Bei Verstößen gegen die neue Vorschrift sind dann sofort eine Geldbuße in Höhe von 125 Euro und die Eintragung von zwei Punkten im Verkehrszentralregister in Flensburg fällig. Der Alkoholsünder wird darüber hinaus zu einer kostenpflichtigen Teilnahme an einem Aufbauseminar verdonnert. Zudem verlängert sich die Probezeit um weitere zwei Jahre.

Schon bald weniger Alkohol bedingte Unfälle?

Den Grund für die Initiative des Bundeskabinetts verrät ein Blick in die amtlichen Unfallstatistiken. So belegt beispielsweise die Übersicht des Statistischen Bundesamts aus dem Jahr 2005, dass die Gruppe der 18- bis 24 Jährigen - zu dieser gehören rund 80 der Fahranfänger - an rund einem Viertel der Alkoholunfälle mit Personenschäden beteiligt ist. Untersuchungen haben zudem ergeben, dass junge Fahranfänger bis zu einem Alter von 20 Jahren schon bei geringem Alkoholpegel ein um 25 Prozent höheres Unfallrisiko aufweisen als andere Verkehrsteilnehmer.

"Ich erwarte von der Einführung des Alkoholverbots für Fahranfänger einen spürbaren Rückgang Alkohol bedingter Unfälle im Straßenverkehr. Wir wollen ein unmissverständliches Signal setzen, dass Fahren und Trinken nicht zusammen passen. Wo die Einsicht und Verantwortung fehlen, müssen durch klare Regeln und deren Kontrolle Grenzen aufgezeigt werden, um Schaden von anderen fernzuhalten", sagte Bundesverkehrsminister Wolfgang Tiefensee bei der Vorstellung des Gesetzentwurfes in Berlin, der vor dem Inkrafttreten noch von Bundestag und Bundesrat gebilligt werden muss.

Mangelnde Erfahrung und Alkohol in Kombination schädlich

"Die Kombination aus mangelnder Erfahrung und Alkohol erhöht das ohnehin schon hohe Unfallrisiko von Fahranfängern noch weiter und ergibt einen unheilvollen Cocktail. Dadurch kommt es nicht nur an den Wochenenden immer wieder zu schweren Unfällen, oft auch mit tödlichem Ausgang. Dem wollen wir einen Riegel vorschieben.", so Tiefensee weiter.