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Gerüchteküche
"Theoretische Fragen müssen schriftlich beantwortet werden"
Es ist wie es war, Du musst weiterhin die richtigen Antworten nur ankreuzen und nicht in Aufsatzform schriftlich ausarbeiten. Das einzige was Du schriftlich eintragen musst sind die alt bekannten Zahlenfragen.
Ab dem 01.12.2009 wurden die Fragen zur theoretischen Prüfung überarbeitet und es kamen neue Fragen zu folgenden Themen hinzu:
- Alkoholverbot für Fahranfänger
- Müdigkeit am Steuer
- Verhalten gegenüber körperlich eingeschränkten Personen
"Prüfer lassen Schüler willkürlich durchfallen"
Das ist ganz klar falsch! Kein Fahrerlaubnisprüfer wir jemals einen Schüler aufgrund seines Aussehens, Herkunft oder Religion durchfallen lassen.
Die Prüfer sind alle Sachlich, fachlich korrekt und vor allem Menschlich.
Eine Prüfungsfahrt läuft nach bestimmten Kriterien ab. Ein Fahrschüler kann nur "durchfallen" wenn er ein bestimmtes Fehlverhalten zeigt.
Welche Anforderungen an den Schüler gestellt werden, kannst Du in der Prüfungsrichtlinie nachlesen.
"Man muss nur 12 Pflichtstunden machen"
So genannte Pflichtstunden gibt es nicht direkt!
Die Ausbildung zum Fahrzeugführer erfolgt nach einem Stufenmodell das dem Prinzip "vom einfachem zum schweren" folgt. Jeder Fahrschüler muss jede Stufe erfolgreich abschließen.
Hier seht Ihr das Stufenmodell:
Grundstufe
In der Grundstufe lernt man zunächst das Fahrzeug kennen. Die wichtigsten Bedienungseinrichtungen werden erklärt. Man beginnt das Fahrzeug zu bewegen, Gas zu geben, zu schalten und zu bremsen.
Aufbaustufe
Das Fahrzeug wird im einfachen Verkehr bewegt. Der Fahrschüler übt zu blinken, sich richtig einzuordnen und abzubiegen. In der Aufbaustufe trainiert man auch die Grundfahraufgaben, die Bestandteil der Prüfung sind.
Leistungsstufe
Die Verkehrssituationen werden schwieriger. Man muss Vorfahrtregeln und Verkehrszeichen beachten und die anderen Verkehrsteilnehmer beobachten. Auch die Fahrzeugeinrichtungen muss man sicher und selbständig bedienen können.
Sonderfahrten
Nach dem das Fahrzeug sicher in schwierigeren Situationen geführt werden kann, müssen die besonderen Ausbildungsfahrten (Autobahn-, Überland-, und Nachtfahrten) absolviert werden.
Die Anzahl dieser besonderen Ausbildungsfahrten ist gesetzlich auf min. 5 Überlandfahrten,
4 Autobahnfahrten und 3 Nachtfahrten festgelegt.
Wir bilden mit einer so genannten Ausbildungsdiagrammkarte aus. Auf dieser Karte halten wir deine Fortschritte fest und können gleichzeitig deine Schwächen erkennen. Somit sind wir in der Lage deine Begabung optimal zu fördern und deine Schwächen auszumerzen.
Du erhältst also eine auf Dich persönlich abgestimmte und optimierte Ausbildung bei uns!
"Jeder muss erst die theoretische Prüfung bestehen um mit den Fahrstunden anfangen zu dürfen"
Dieses Gerücht ist falsch!
Der Gesetzgeber fordert sogar dass die theoretische und praktische Ausbildung miteinander zu verzahnen ist. Dies bedeutet das die Ausbildung nach Möglichkeit parallel laufen zu lassen ist. Diese Verzahnung dient dem leichterem Verständnis zwischen den jeweils gelernten Inhalten und die Ausbildungszeit kann verkürzt werden.
"Es gibt Komplett- oder Festpreise"
Als Fahrschule unterliegen wir dem Fahrlehrergesetz welches den Umgang mit Preisen, Kosten und Kostenvoranschlägen regelt.
Laut § 19 FahrlG ist es den Fahrschulen verboten Pauschalentgelte für die Fahrausbildung festzulegen. Laut LG Chemnitz, Urt. V. 25.10.1993 dürfen Pauschalentgelte weder angeboten noch vereinbart werden.
Da jeder Schüler unterschiedlich schnell die Inhalte der Fahrausbildung umsetzen kann währe es auch äußerst unseriös Dir ein Pauschalentgelt anzubieten.
Gerne geben wir Dir sämtliche Einzelpreise der Fahrausbildung.
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